Wer an einer schweren, fortgeschrittenen und nicht heilbaren Erkrankung leidet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Die Leistungen des Palliativ Care Teams können durch den Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt verordnet und beantragt werden. Innerhalb von drei Tagen prüft und genehmigt die Krankenkasse den SAPV-Antrag und trägt die Kosten.
Private Krankenversicherungen können die Kosten ebenfalls übernehmen, hierfür muss im Vorfeld ein Antrag gestellt werden. Die Rechnung wird bei der Versicherung eingereicht – dann wird der Betrag erstattet.