Informationen zur ambulanten Palliativversorgung

Palliativpatienten mit begrenzter Lebenserwartung benötigen in besonderem Maße Linderung von körperlichen Symptomen, die Achtung ihrer Würde und die nötige psychosoziale Unterstützung. Nicht zuletzt ist auch das soziale Umfeld der Patienten betroffen und benötigt Hilfe in Form von Pflegeanleitung und psychosozialer Unterstützung. Je nach Krankheitsbild, Beschwerden und psychosozialer Situation ist entweder die allgemeine oder die spezialisierte Palliativversorgung erforderlich.


Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung (in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den ambulanten Pflegediensten) mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht werden kann.
Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden.

Reichen die therapeutischen Möglichkeiten nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden – das ist etwa bei zehn Prozent der schwerkranken Patienten der Fall –, ist die spezialisierte Palliativversorgung (SAPV) einzubeziehen.


Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient der Ergänzung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung. Durch die unterstützende Tätigkeit des SAPV-Teams zur Kontrolle des komplexen Symptomgeschehens sollen unnötige und für den Patienten und seine Angehörigen belastende Krankenhauseinweisungen vermieden werden.


Indikation zu SAPV

Es liegt keine Indikation zur spezialisierten Palliativversorgung vor, wenn die allgemeine Palliativversorgung (AAPV) zur Symptomkontrolle ausreicht, das betreuende Umfeld stabil ist und der Betroffene das Hinzuziehen des SAPV-Teams ablehnt.

Besteht beim Patienten aber eine komplexe Symptomentwicklung, zu deren Kontrolle die Ressourcen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) fachlich, strukturell und zeitlich nicht mehr ausreichend sind, kann ein Antrag für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bei den Krankenkassen gestellt werden.

Zu den Symptomen zählen:
• schwer zu therapierende Schmerzzustände
• ausgeprägte neurologische, psychiatrische oder psychische Symptomatik
• ausgeprägte respiratorische oder kardiale Symptomatik
• ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
• ausgeprägte ulzerierende oder exulzerierende Wunden oder Tumore
• ausgeprägte urogenitale Symptomatik


SAPV-Team und Hausarzt

Selbstverständlich soll der Patient auch bei einer SAPV-Verordnung in der gewohnten Hausarztbetreuung bleiben. Die SAPV ist ein ergänzendes Angebot zur bisherigen Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte und Pflegedienste und wird durch den Klinikarzt oder von Haus- oder Fachärzten verordnet.


Verordnung für SAPV

Die Betreuung durch ein SAPV-Team wird mit einem Formular (Muster 63) verordnet. Die Kostenträger akzeptieren die Verordnung nur im Original oder in ausgedruckter Form von der ärztlichen Praxis-Software. Gerne besuchen wir Arztpraxen, um beim Erstellen der notwendigen Verordnung behilflich zu sein – erfahrungsgemäß verkürzt sich dadurch die Bearbeitungszeit beim Kostenträger.


Ansprechpartner

Falls Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind unter den angegebenen Kontaktdaten zu erreichen.